Prävention gegen sexualisierte Gewalt und Geistlichen Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

Ein zentraler Teil der Maßnahmen in den Kirchen in Deutschland betrifft die Prävention von sexualisierter Gewalt und Geistlichem Missbrauch, um Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene bestmöglich zu schützen.

Ziel einer umfassenden Prävention ist der wirksame Schutz der geistigen und spirituellen, körperlichen und psychischen Unversehrtheit und die Förderung von geistlich selbstbestimmten Personen, die Missbrauch erkennen und verhindern können bzw. wissen, wo sie Unterstützung bekommen.
Prävention beginnt darum vor Ort, in einer Gemeinde oder in der örtlichen kategorialen Seelsorge, in einer Jugendgruppe, in einem Bibelkreis, in einem kirchlichen Verband, in einer geistlichen Gemeinschaft oder Ordensniederlassung.
(aus: Arbeitshife Missbrauch geistlicher Autorität S. 35)

Die Stiftung Ruhegebet nimmt sich aktiv der Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt und Geistlichem Missbrauch an.

Unser institutionelles Schutzkonzept und Verhaltenskodex zum -> Download

Weitere Informationen:
Rahmenordnung Prävention

Präventionsordnung (PrävO)

Arbeitshilfe Missbrauch geistlicher Autorität – Zum Umgang mit Geistlichem Missbrauch