Termin:
Donnerstag, 13. März 2025, 18:00 Uhr bis
Sonntag, 16. März 2025, 14:00 Uhr
Voraussetzung zur Teilnahme:
Mindestalter 18 Jahre, normale psychische Belastbarkeit!
Es besteht der Wunsch, sich auf den erlernten Gebetsweg zu begeben und die Bereitschaft, das Ruhegebet zwei Mal am Tag 20 Minuten zu beten.
s. auch weitere Informationen…
Kursleitung:
Pater Josef Maria Böge OSB
Begleiter im Ruhegebet
Das Ruhegebet ist eine christliche Gebetsweise, die auf den Mönchsvater Johannes Cassian (360 – 435 n. Chr.) zurückgeht. Unsere christliche Gegenwart ist von tiefer Sehnsucht des Menschen nach Verankerung im Glauben und göttlicher Nähe erfüllt und sucht nach alten christlichen Quellen mit überzeugenden und leicht gangbaren Wegen. Dieser Sehnsucht kommt das Ruhegebet in seiner Einfachheit und gleichzeitig großen Wirksamkeit entgegen. Es erfolgt eine Einführung in die theoretischen Grundlagen des Ruhegebetes und seine praktische Einübung. Die Einübung mündet in einen Gebetsweg, der nach dem Kurs eigenverantwortlich von den Teilnehmern gegangen wird. Daher bittet der Kursleiter im Sinne eines Vorgesprächs bei der Anmeldung um die Beantwortung eines Fragebogens. Nach Erhalt des beantworteten Fragebogens wird die Teilnahme vom Kursleiter bestätigt.
Veranstaltungsort:
Benediktinerabtei Plankstetten
Klosterplatz 1
92334 Berching
https://www.kloster-plankstetten.de/gaeste-und-tagungshaus/
Alle Teilnehmer/innen übernachten im Kloster, um ganz bewusst den Alltag einmal ganz hinter sich zu lassen und in der Ruhe und Stille verweilen zu können.
Kosten:
Kursgebühr (inkl. Buch, DVD, Kursmaterial): 50,00 €
Tagungskosten-/Umlage: 25,00 €
Übernachtungen im Einzelzimmer/Dusche/WC mit Vollpension in verschiedenen Kategorien: ab 259,50 €
Anmeldung und Zimmerbuchung:
Benediktinerabtei Plankstetten
- Buchung ausschließlich online: Kursprogramm 2025
- Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter 08462 / 206-201
und gaestehaus@kloster-plankstetten.de zur Verfügung
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei kurzfristigen Kursabmeldungen die üblichen Stornierungsgebühren für Ihren Aufenthalt im jeweiligen Tagungshaus/Kloster an Sie weitergeben müssen.